Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Absicherung und Durchführung der Wahlen werden wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Besetzung der Wahllokale gesucht.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahlsonntag wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Dieses beträgt in der Gemeinde Schorfheide für die Vorsitzenden der Wahlvorstände jeweils 70 Euro sowie für alle weiteren Mitglieder der Wahlvorstände jeweils 50 Euro.
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit am 9. Juni 2024 interessiert, kann sich ab sofort im Wahlbüro der Gemeindeverwaltung in Finowfurt, Erzbergerplatz 1, melden.
Die Kontaktaufnahme ist auch auf folgenden Wegen möglich:
- E-Mail: wahlen@gemeinde-schorfheide.de
- Telefon: 03335/4534-13 oder 03335/4534-15
- Fax: 03335/4534-35
Um in einen der Wahlvorstände berufen werden zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten im Vorfeld beziehungsweise am Wahltag eine Schulung und Einweisung in ihre Aufgaben.
In den neun Schorfheider Ortsteilen sind insgesamt sind 14 Wahlvorstände zu besetzen. Dazu kommen vier Briefwahlvorstände in der Gemeindeverwaltung.