Schiedsstelle

Die Schiedsstelle mit Sitz in Finowfurt ist zuständig für alle neun Ortsteile der Gemeinde Schorfheide.

Bild: fotolia.com © marisha5

Aufgaben der Schiedsstelle

Zwei ehrenamtliche Schiedspersonen versuchen als neutrale Vermittler eine für beide Streitparteien akzeptable Lösung herbeizuführen.

Aufgabe ist die gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten, auch bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, bei denen die Zulässigkeit einer Klage von der vorherigen Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung abhängt.

Wann muss ich eine Schiedsstelle anrufen?

In bestimmten Rechtsstreitigkeiten, die vor ein Amtsgericht gehören, ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in Brandenburg zwingend vorgeschrieben, z.B. bei

(1) nachbarrechtlichten Streitigkeiten (z.B. wegen überhängender Zweige, wenn Fallobst auf das Nachbargrundstück fällt, wegen Hundegebell oder einer zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzten Hecke)
(2) Beleidigungen
(3) Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden

Erst wenn der Schlichtungsversuch scheitert, kann ein Gericht angerufen werden. Die Klage kann unter Vorlage einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung eingereicht werden.


Sprechzeit/Kontakt


Für die Zeit des Gebäudeumbaus in der Hauptstraße 116 hält die Schiedsstelle ihre Sprechstunden im Verwaltungsgebäude, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide, OT Finowfurt, ab.

Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat, 17:00-18:00 Uhr

Anfragen an Jördis Leuschel (Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung)
Tel.: 03335 4534-32
E-Mail: versicherung-personal@remove-this.gemeinde-schorfheide.de
postalisch an:
Gemeinde Schorfheide
Innere Verwaltung
Frau Jördis Leuschel
Erzbergerplatz 1
16244 Schorfheide OT Finowfurt

Sämtliche Anfragen werden an unsere Schiedspersonen weitergeleitet.

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