Aktuelle Auslegung
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Finowfurt; Entwurf in der Fassung vom April 2025
Übersichtskarte zum Plangebiet und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
Auslegung vom 26.05.2025 bis zum 30.06.2025 während der nachfolgenden Sprechzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Freitag 09.00–12:00 Uhr.
Ort der öffentlichen Auslegung
Gemeinde Schorfheide
Bauamt, Raum 2.11
Erzbergerplatz 1
16244 Schorfheide
Kontakt / Ansprechpartner
Herr Lehmann
Bauamt (Bauplanung und Bauordnung)
Telefon: 03335 4534-17
E-Mail: planung@gemeinde-schorfheide.de
Hinweise
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung telefonisch unter 03335 4534-17 sowie per E-Mail unter planung@gemeinde-schorfheide.de möglich.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für elektronische Stellungnahmen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse beteiligung@gemeinde-schorfheide.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) , welches mit ausliegt.
Downloads (PDF)
Anlage 1 Planzeichnung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Finowfurt vom April 2025 [2 MB]
Anlage 2 Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungsatzung Finowfurt vom 28.04.2025 [2 MB]