Landratswahl Barnim 2026

Am 19. April 2026 findet die Hauptwahl der Landrätin / des Landrates 2026 im Landkreis Barnim statt. An diesem Tag können alle wahlberechtigten Schorfheiderinnen und Schorfheider in einem von 10 Wahllokalen wählen gehen. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 29. März 2026 versandt.

Damit eine Bewerberin oder ein Bewerber in der Hauptwahl gewählt ist, muss die gewählte Person mindestens mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben und mindestens 15 % der Stimmen der Wahlberechtigten des Landkreises auf sich vereinen. 

Falls bei der Hauptwahl am 19. April 2026 kein Kandidat die nötige Mehrheit erzielt, findet am Sonntag, den 10. Mai 2026, eine Stichwahl statt.

Informationen zur Briefwahl / Beantragung eines Wahlscheins

Die Beantragung der Briefwahl für die Landratswahl 2026 am 19. April 2025 ist ab sofort möglich.

Der Wahlschein kann auch schriftlich oder mündlich, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Wahlbehörde (Gemeinde Schorfheide, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide) beantragt werden. Anträge per Telefon sind unzulässig. Die Schriftform gilt auch durch Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins ist vom 16. März 2026 bis zum 14. April 2026 möglich.
(Für die Online-Beantragung eines Wahlscheins hier klicken)

Bitte beachten: Alle Wahlberechtigten, die für die Hauptwahl am 19. April 2026 einen Wahlschein beantragt haben, erhalten automatisch auch für die eventuell stattfindende Stichwahl am 10. Mai 2026 einen Wahlschein. Eine Ausnahme ist, wenn Sie bei der Antragstellung für die Hauptwahl vermerken, dass Sie für die Stichwahl keinen Wahlschein erhalten wollen. In diesem Fall erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung mit dem Wahlschein zurückgeschickt, falls Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung gestellt haben. 

Briefwahllokal

Falls Sie den Wahlschein persönlich in der Gemeindeverwaltung Schorfheide in Finowfurt beantragen, können Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl direkt vor Ort nutzen. Die Wahlbehörde der Gemeinde Schorfheide hat dazu in der Gemeindeverwaltung in Finowfurt am Erzbergerplatz 1, ein Briefwahllokal eingerichtet.

Dort können Wahlberechtigte zu den folgenden Zeiten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen bzw. ihre Stimmabgabe direkt im Briefwahllokal vornehmen:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 -12.00 Uhr (Freitag, 17.04.26, auch 13 bis 18 Uhr)

Wahlscheine können unter bestimmten Voraussetzungen auch bis 19.04.2026 bis 15 Uhr in der Gemeindeverwaltung beantragt werden. (Siehe Punkt 5. der „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl der Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Barnim am 19. April 2026 und einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 10. Mai 2026"

 

Weitere Informationen

Wahlseite des Landkreises Barnim (hier klicken)

Wahlberechtigung
Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Barnim am 19. April 2026 und einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 10. Mai 2026

Wahlbezirke in der Gemeinde Schorfheide
Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Wahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Barnim am 19. April 2026 und einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am 10. Mai 2026 

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