Beschreibung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 500 Meter entfernt liegen
- den ersten Hund von Personen, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (ALG II/ Bürgergeld) erhalten.
Benötigte Unterlagen
entsprechende Nachweise
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28