Steuerermäßigung für die Hundesteuer beantragen

Beschreibung

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 500 Meter entfernt liegen
  • den ersten Hund von Personen, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (ALG II/ Bürgergeld) erhalten.

Benötigte Unterlagen

entsprechende Nachweise

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

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