Beschreibung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- a) Diensthunde von Polizei, Zollbeamten, Ordnungsbehörden, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz
- b) Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe, des technischen Hilfswerks (THW)
- c) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden
- d) Hunde, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gehalten werden.
- e) Hunde, die von öffentlich bestelltem Wachpersonal für Wachzwecke gehalten werden
- f) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen im Sinne dieser Satzung sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B", „BL", „a G" oder „H" besitzen
- g) Hunde, die sich zum Zwecke der Ausbildung als Hilfshunde in den dazu legitimierten Einrichtungen befinden
- h) Herdengebrauchshunde und Hütehunde
- i) Hunde von Forstbeamten
Benötigte Unterlagen
entsprechende Nachweise
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28