Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

Beschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen kann z.B. erteilt werden für:
-   die Lagerung von Baumaterial
-   das Aufstellen eines Baugerüstes
-   das Aufstellen eines Bauzaunes
-   das Aufstellen eines Bau- und Gerätewagens
-   das Aufstellen eines Containers
-   die Sperrung eines Gehweges
-   das Anbringen von Werbeplakaten
-   das Aufstellen von Kiosken, Buden und Schaukästen
-   u.A. siehe Satzung (unter Rechstgrundlagen)

Die Ausnahmegenehmigung muss in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim (Formular im Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide erhältlich) beantragt werden.

Gebühren

Anfallende Gebühren richten sich nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche. Gebühren sind in der Gemeinde Schorfheide und beim Landkreis Barnim zu entrichten.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Daniela Müller
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-43

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.