Planauskunft zu einem Grundstück

Beschreibung

Bauplanungsrechtliche Auskünfte (Planauskünfte) beinhalten Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und Bebaubarkeit einzelner Grundstücke bzw. die Zulässigkeit von Vorhaben (Neubau, Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung einer baulichen Anlage o. ä.) ungeachtet notwendiger Genehmigungen. Sie klären, ob bzw. in welchem Umfang ein geplantes Vorhaben zulässig ist.

Die Gemeinde Schorfheide erteilt Planauskünfte nur in schriftlicher Form. Deshalb bitten wir Sie, uns das Formular für die Anfrage zu einer Planauskunft vollständig ausgefüllt vorzugsweise per E-Mail zukommen zu lassen.

Die bauplanungsrechtliche Einschätzung der Gemeinde stellt keine rechtsverbindliche Auskunft über die Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks dar, sondern gibt lediglich eine unverbindliche planungsrechtliche Bewertung wieder und ergeht vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen. Die Stellungnahme beinhaltet auch keine Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher oder weiterer fachlicher Belange.

Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann nur über eine förmliche Bauvoranfrage (Vorbescheid gem. § 75 BbgBO) oder einen Antrag auf Baugenehmigung (§ 64 BbgBO) beim Landkreis Barnim, Bauordnungs- und Bauplanungsamt, erreicht werden

Benötigte Unterlagen

• Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Ort, Straße, Hausnummer)
• Beschreibung des geplanten Vorhabens (Angaben zur Art der Nutzung, Angaben zur Größe der Bebauung und Lage auf dem Grundstück)

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

• Baugesetzbuch (BauGB)
• Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO)
• Bebauungsplan
• Flächennutzungsplan
• Sonstige Satzungen nach BauGB

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Herr Alexander Lehmann
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-58

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.