Beschreibung
Alle Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schorfheide unter § 6 (1 und 3) (s.u.).
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats auf den die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. ln den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28