Hundesteuer anmelden

Beschreibung

Alle Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schorfheide unter § 6 (1 und 3) (s.u.).
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats auf den die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. ln den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28

Schlagzeilen





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Gemeindeverwaltung vom 8. bis 10. Oktober 2025 für Besucherverkehr geschlossen

Von Mittwoch, den 8. Oktober 2025, bis Freitag, den 10. Oktober 2025, ist die Gemeindeverwaltung Schorfheide am Erzbergerplatz in Finowfurt für den Besucherverkehr geschlossen. 

Grund sind Bauarbeiten zur Erneuerung des Fußbodens im gesamten Eingangsbereich des Gebäudes. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern der Gemeindeverwaltung sind während dieser Zeit telefonisch erreichbar.