Beschreibung
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht oder nachdem der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet Schorfheide verzogen ist.
Benötigte Unterlagen
ggf. wenn vorliegend eine tierärztliche Bescheinigung zum Ableben des Hundes, Hundesteuermarke
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28