Beschreibung
Die Hausnummernvergabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag des Grundstückseigentümers. Hier ist darauf zu achten, ob das Eigentum des Antragstellers bereits bebaut oder noch unbebaut ist. Bei bebauten Grundstücken ist die Vorlage einer Baugenehmigung für die Antragstellung nicht erforderlich. Ist das Grundstück noch unbebaut, kann eine Hausnummer erst vergeben werden, wenn dem Antrag die entsprechende Baugenehmigung für das Gebäude beigefügt wurde. Ist das bebaute Grundstück gepachtet, so ist der Antrag vom Verpächter zu stellen.
Unterschieden wird bei den Anträgen zur Hausnummernvergabe zusätzlich, ob es sich um ein Objekt in einem Wohngebiet oder einem Wochenendgebiet handelt. Da in Wochenendgebieten andere baurechtliche Regeln gelten und ein dauerhaftes Wohnen im Regelfall nicht gestattet ist, ist hier der Antrag zur Vergabe einer Hausnummer für ein Wochenendgrundstück zu stellen. Alle Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt zur Wohnsitznahme in Wochenendhäusern und Gartengrundstücken.
Benötigte Unterlagen
Baugenehmigung bei unbebauten Grundstücken
Gebühren
25,40 €
Formulare
Antrag zur Hausnummernvergabe für ein Wohngrundstück
Antrag zur Hausnummernvergabe für ein Wochenendhaus- Gartengrundstück
Merkblatt zur Wohnsitznahme in Wochenendhaus- bzw. Gartengrundstücken
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch
§ 9 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Schorfheide
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Herr Enrico Jenning
E-Mail: liegenschaften02@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-31