Hausnummernvergabe für Wohn-, Wochenendhaus- und Gartengrundstücke

Beschreibung

Die Hausnummernvergabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag des Grundstückseigentümers. Hier ist darauf zu achten, ob das Eigentum des Antragstellers bereits bebaut oder noch unbebaut ist. Bei bebauten Grundstücken ist die Vorlage einer Baugenehmigung für die Antragstellung nicht erforderlich. Ist das Grundstück noch unbebaut, kann eine Hausnummer erst vergeben werden, wenn dem Antrag die entsprechende Baugenehmigung für das Gebäude beigefügt wurde. Ist das bebaute Grundstück gepachtet, so ist der Antrag vom Verpächter zu stellen. 

Unterschieden wird bei den Anträgen zur Hausnummernvergabe zusätzlich, ob es sich um ein Objekt in einem Wohngebiet oder einem Wochenendgebiet handelt. Da in Wochenendgebieten andere baurechtliche Regeln gelten und ein dauerhaftes Wohnen im Regelfall nicht gestattet ist, ist hier der Antrag zur Vergabe einer Hausnummer für ein Wochenendgrundstück zu stellen. Alle Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt zur Wohnsitznahme in Wochenendhäusern und Gartengrundstücken.

Benötigte Unterlagen

Baugenehmigung bei unbebauten Grundstücken

Gebühren

25,40 €

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch
§ 9 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Schorfheide

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Herr Enrico Jenning
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-31

Schlagzeilen



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