Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Beschreibung

Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung von Steuern und ähnlichen Abgaben sowie von Verwaltungsgebühren wesentlich erleichtert. Haben Sie ein Konto bei einem Geldinstitut, sollten Sie nicht zögern, das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Die Steuern und ähnliche Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag auf Ihrem Konto belastet.

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- oder Betragshöhe ändert.
  • Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.

Kein Risiko

  • Mit den Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Belastung einen Nachweis.
  • Sie können jeder Belastung Ihres Kontos widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des belasteten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen, ab dem Zeitpunkt der Belastung auf Ihrem Konto.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Annette Seeger
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-27
 

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28
 

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