Beschreibung
Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung von Steuern und ähnlichen Abgaben sowie von Verwaltungsgebühren wesentlich erleichtert. Haben Sie ein Konto bei einem Geldinstitut, sollten Sie nicht zögern, das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Die Steuern und ähnliche Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag auf Ihrem Konto belastet.
Ihre Vorteile
- Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- oder Betragshöhe ändert.
- Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
- Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
- Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.
Kein Risiko
- Mit den Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Belastung einen Nachweis.
- Sie können jeder Belastung Ihres Kontos widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des belasteten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen, ab dem Zeitpunkt der Belastung auf Ihrem Konto.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Annette Seeger
E-Mail: kasse@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-27
Frau Katja Dolleck
E-Mail: steuern@gemeinde-schorfheide.de
Telefon: 03335 4534-28