Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Beschreibung

Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung von Steuern und ähnlichen Abgaben sowie von Verwaltungsgebühren wesentlich erleichtert. Haben Sie ein Konto bei einem Geldinstitut, sollten Sie nicht zögern, das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Die Steuern und ähnliche Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag auf Ihrem Konto belastet.

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- oder Betragshöhe ändert.
  • Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.

Kein Risiko

  • Mit den Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Belastung einen Nachweis.
  • Sie können jeder Belastung Ihres Kontos widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des belasteten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 8 Wochen, ab dem Zeitpunkt der Belastung auf Ihrem Konto.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Annette Seeger
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-27
 

Frau Katja Dolleck
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-28
 

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.