Baumbeeinträchtigung/ -fällung - Antrag auf Genehmigung

Beschreibung

Bäume gelten als geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beseitigt, beschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen, wenn:
- sie einen Stammumfang von mind. 60 cm (Durchmesser 19 cm) haben
- sie als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme gepflanzt worden sind. 

Das Fällen oder die Beeinträchtigung von Bäumen bedarf der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, siehe Rechtsgrundlagen. 

Der Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

für Bäume auf Grünflächen (Spielplätze, Parks, Schulstandorte sowie weitere Grünflächen)
Herr Gordon Braun
Telefon: 03335 4534-24
Fax: 03335 4534-37
E-Mail:

für Straßenbäume und Wald
Herr Florian Schorsch
Telefon: 03335 4534-22
Fax: 03335 4534-37
E-Mail: baumschutz@gemeinde-schorfheide.de

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.