Anzeige eines Hundes

Beschreibung

Seit dem 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg in Kraft getreten. In dieser wird u.a. geregelt, dass die Haltung aller Hunde unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse ordnungsbehördlich angezeigt werden muss. 

Gem. § 19 Abs. 1 HundehV tritt § 16 Abs. 1 Nr. 5 und 6 am 01. Februar 2025 in Kraft, sodass dann eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 16 Abs. 2 HundehV mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ab dem 01. Februar 2025 müssen für Anmeldungen Gebühren in Höhe von mindestens 15,-€ erhoben werden!

Notwendige Angaben gem. § 2 Abs. 2 HundehV:

- Name und Anschrift des Halters
- Geburtsdatum und Geburtsort des Halters
- Rasse des Hundes
- Alter bzw. Geburtsjahr des Hundes
- Farbe des Hundes
- Mikrochip-Transponder Nr. des Hundes
- Angaben zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes

weiterer Nachweis:
- Kopie des Impfausweises (Seite mit der Chipnummer und Seite mit der Rasse)

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Schlagzeilen



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