Zusätzliche Container für Altkleider auf den BDG-Höfen

Foto: Torsten Stapel

Mit Beginn des Jahres 2025 trat die EU-Verordnung zum Umgang mit Alttextilien in Kraft. Sie schreibt eine verpflichtende Sammlung von Alttextilien vor, um die Langlebigkeit der Rohstoffe zu fördern und diese in einem geschlossenen Kreislaufsystem zu halten. 

Inzwischen ist ein Großteil der für Alttextilien vorgesehenen Depotcontainer aus den Gemeinden im Landkreis Barnim verschwunden. In einigen Orten gibt es keine Container mehr, was die ortsnahe Sammlung für Bürgerinnen und Bürger zusätzlich erschwert.

Wie die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) mitteilt, wurde dieser Umstand zum Anlass genommen, um Verträge auszuweiten und auch neue zu schließen. Das Ergebnis: Auf den Recycling- und Wertstoffhöfen der BDG konnten zusätzliche Container für die Sammlung von Alttextilien zur Verfügung gestellt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern eine gesicherte Entsorgung zu ermöglichen.

Man habe in den vergangenen Monaten intensiv nach einer Lösung gesucht. Das Ergebnis belaste die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger nicht und unterstütze zugleich den Gedanken der Abfalltrennung und Wiederverwertung, so Tino Pompetzki, Betriebsleiter der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH, stolz.

Nach wie vor gelte, dass stark zerschlissene oder verschmutze Textilien in den Restabfall und nicht in die Altkleidercontainer gehören. Die BDG führt bei der Abgabe von Alttextilien stichprobenartige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass nur gebrauchsfähige Kleidung in die Depotcontainer gelangt. Nicht mehr tragbare Textilien können auf den Recycling- und Wertstoffhöfen als Restabfall entsorgt werden.

Die BDG appelliert an alle Barnimerinnen udn Barnimer, sorgfältig zu prüfen, ob aussortierte Textilien tatsächlich noch gebrauchsfähig sind oder ob sie in die Restmülltonne gehören.

Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der Recycling- und Wertstoffhöfe gibt es unter www.kreiswerke-barnim.de