Ausschreibung für Ehrenamt in der Schiedsstelle

Die Gemeinde Schorfheide schreibt 

das Ehrenamt des/der stellvertretenden Vorsitzenden für die Schiedsstelle 

zur Besetzung aus.

Die aktuelle Wahlperiode für das Ehrenamt des/der stellvertretenden Vorsitzenden für die Schiedsstelle läuft im Frühjahr 2026 ab. Die Funktion soll schnellstmöglich neu besetzt werden.  

Die Schiedsstelle der Gemeinde Schorfheide besteht aus einer/einem Vorsitzenden und einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre nach der Wahl durch die Gemeindevertretung. 

Die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Eberswalde.

Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Hierzu gehören auch die bürgerlich - rechtlichen Streitigkeiten, bei denen die Zulässigkeit einer Klage von der vorherigen Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung abhängt.

Die Schiedspersonen werden fachlich betreut durch den Direktor des Amtsgerichtes. Sie nehmen an Weiterbildungen teil.

Als Voraussetzung zur Bekleidung der Ehrenämter ist keine juristische Ausbildung erforderlich. Folgende Anforderungen werden an eine Schiedsperson gestellt:

  • Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ihr ständiger Wohnsitz muss in der Gemeinde Schorfheide liegen.

Ihre Kurzbewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) reichen Sie bitte bis zum 18. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung, Personalabteilung, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide oder per E-Mail an personal@gemeinde-schorfheide.de ein. 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jördis Leuschel (Tel. 03335 453432) zur Verfügung.

Die Ausschreibung können Sie hier auch als PDF herunterladen. 

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