Eheschließung anmelden

Beschreibung

Die beabsichtigte Eheschließung ist beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnsitzes. Zu allen Fragen zu Ihrer Eheschließung berät Sie Ihr Standesamt gern individuell.

Benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesbeamten zu erfragen. Zum Beispiel benötigen 2 ledige Deutsche zur Anmeldung der Eheschließung:

- Personalausweis / Reisepass
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
- eine erweiterte Meldebescheinigung, die maximal 14 Tage alt ist (wenn der Wohnsitz nicht in Schorfheide ist)

In jedem Fall wird eine Einzelprüfung vorgenommen. Es ist möglich, dass beim Einreichen der Unterlagen festgestellt wird, dass weitere Urkunden erforderlich sind.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Valeria Ritter, Frau Sandra Wohlert
Telefon: 03335 4534-45
Fax: 03335 4534-44
E-Mail:

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.