An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde

Beschreibung

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.

Benötigte Unterlagen

-   alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, usw.)
-   Geburts- bzw. Eheurkunde
-   Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung und Ummeldung (siehe Formular)
-   bei Einzug in Wohneigentum, Eigentumsnachweis
-   bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen, auch wenn diese getrennt leben, ist die Zustimmung zum Umzug des Kindes von den beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Die Zustimmung eines abwesenden Elternteiles kann schriftlich erfolgen (siehe Formular + Kopie Personalausweis)

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50

Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41

Schlagzeilen



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