An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde

Beschreibung

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung geschehen. Ziehen Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in die Wohnung ein, ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung der/die Minderjährige einzieht. Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.

Benötigte Unterlagen

-   alle Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, usw.)
-   Geburts- bzw. Eheurkunde
-   Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung und Ummeldung (siehe Formular)
-   bei Einzug in Wohneigentum, Eigentumsnachweis
-   bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen, auch wenn diese getrennt leben, ist die Zustimmung zum Umzug des Kindes von den beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Die Zustimmung eines abwesenden Elternteiles kann schriftlich erfolgen (siehe Formular + Kopie Personalausweis)

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Carmen Gatz
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-50

Frau Katrin Ruf
E-Mail:
Telefon: 03335 4534-41

Schlagzeilen




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Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.