Namensänderung beantragen

Beschreibung

Es wird unterschieden zwischen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, außerhalb einer Eheschließung oder Scheidung, und einer Namenserklärung, die u.a. erfolgen kann bei:

-   Änderung des Geburtsnamens für Minderjährige
-   nachträglicher Bestimmung des Ehenamens
-   Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene
-   Angleichung nach Einbürgerung
-   Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung
-   Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Ob und in welcher Form eine Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

für eine Namenserklärung:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Valeria Ritter, Frau Sandra Otto
Telefon: 03335 4534-45
Fax: 03335 4534-44
E-Mail:

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