Beschreibung
Es wird unterschieden zwischen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, außerhalb einer Eheschließung oder Scheidung, und einer Namenserklärung, die u.a. erfolgen kann bei:
- Änderung des Geburtsnamens für Minderjährige
- nachträglicher Bestimmung des Ehenamens
- Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene
- Angleichung nach Einbürgerung
- Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Ob und in welcher Form eine Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
für eine Namenserklärung:
für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung
Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Valeria Ritter, Frau Sandra Otto
Telefon: 03335 4534-45
Fax: 03335 4534-44
E-Mail: standesamt@gemeinde-schorfheide.de
