Namensänderung beantragen

Beschreibung

Es wird unterschieden zwischen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, außerhalb einer Eheschließung oder Scheidung, und einer Namenserklärung, die u.a. erfolgen kann bei:

-   Änderung des Geburtsnamens für Minderjährige
-   nachträglicher Bestimmung des Ehenamens
-   Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene
-   Angleichung nach Einbürgerung
-   Wiederannahme des früheren Namens nach Scheidung
-   Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Ob und in welcher Form eine Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

für eine Namenserklärung:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Valeria Ritter, Frau Sandra Wohlert
Telefon: 03335 4534-45
Fax: 03335 4534-44
E-Mail:

Schlagzeilen




Suche in den Seiten

Eingeschränkte Sprechzeiten der Meldebehörde

Die Einwohnermeldebehörde der Gemeindeverwaltung Schorfheide ist in der Woche vom 29.6.2026 bis 03.07.2026 krankheitsbedingt nur eingeschränkt geöffnet. 

Am Dienstag, den 30. Juni 2026, ist nur vormittags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. 

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 03. Juli 2026, bleibt die Meldebehörde geschlossen.

Die Sprechzeit des Bürgerbüros in Groß Schönebeck am Dienstag, den 30. Juni 2026, findet wie üblich von 14 bis 18 Uhr statt.

Bitte beachten: Für den Besuch der Meldebehörde ist eine Terminreservierung notwendig, entweder unter Tel. 03335/45340 oder per Online-Terminvergabe.