Vorgehensweise beim Auffinden von Streunerkatzen

Aufgrund zunehmender Bürgeranfragen zur Verhaltensweise beim Auffinden von Streunerkatzen bzw. kranken Katzen weist das Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide auf folgende Vorgehensweise hin.
Grundsätzlich ist folgender Ablauf bei der Sichtung oder Auffindung einer Vielzahl von Streunerkatzen einzuhalten: 

  1. Meldung an das Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide (außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende liegt die Zuständigkeit bei der Polizei).
  2. Das Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide informiert das Tierheim Ladeburg.
  3. Das Tierheim Ladeburg kann dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten (Kastration/Impfungen/Entwurmungen).
  4. Die Katzen werden am Fundort wieder ausgesetzt.

Heutzutage sind viele Katzen gechipt und können somit eindeutig ihren Besitzern und Besitzerinnen zugeordnet werden. Deshalb sollten alle gefundenen Katzen auf jeden Fall tierärztlich oder durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tierheim untersucht werden, um eventuelle Chips auslesen und die Katzen den rechtmäßigen Besitzern und Besitzerinnen zurückgeben zu können. Weiterhin gibt es zahlreiche Suchdienste, bei denen die Tiere mit Chip registriert sind, wie z. B. Tasso oder Findefix. Auf diesen Internetseiten kann aktiv gesucht werden, ob das gefundene Tier dabei ist.

Findet man ein herrenloses Tier oder es ist einem zugelaufen, ist die Rechtslage wie folgt: Nachdem Tiere nach wie vor im Wesentlichen als Sache gelten, unterliegen sie auch dem Fundrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB) geregelt ist. Dies bedeutet für den Finder, dass das Fundtier an den Besitzer zurückgegeben werden muss. Die zuständigen Stellen z. B. Gemeinde/Fundbüro, tragen dafür Sorge, dem Fundtier eine entsprechende Unterbringung zu ermöglichen. 

In der Regel übernehmen Tierheime die Aufgabe, das Fundtier zu füttern und gegebenenfalls eine Behandlung beim Tierarzt durchzuführen. Aber es ist ebenso möglich, dass man als Finder das Fundtier in Pflege nehmen und die nötigen Maßnahmen selbst übernehmen kann. 

Lässt sich der Eigentümer nach einer Frist von sechs Monaten nicht ermitteln, kann das Fundtier an einen neuen Besitzer weitergegeben werden. Das heißt, der Finder hat dann auch die Möglichkeit, das Fundtier dauerhaft bei sich aufzunehmen. Alle anfallenden Kosten die für die private Aufnahme einer Katze entstehen, müssen als Privatperson selbständig getragen werden. 

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