Außenbereichssatzungen

Die Gemeinde kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung von Gebäuden im Außenbereich erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlässt. Grundlage hierfür ist § 35 Abs. 6 BauGB. Ziel der Außenbereichsatzung ist es, vorhandene Siedlungsansätze im Außenbereich begrenzt fortzuentwickeln und ggf. Baulücken zu schließen.


Schlagzeilen


Suche in den Seiten

Veranstaltungen

September - 2022
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  01 02 03 04
05 06 07 08 09 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30