Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5 - in Hausgeflügelbestände vom 6. Januar 2022

Die auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände festgelegten Risikogebiete im Landkreis Barnim und die getroffenen Anordnungen wurden mit Wirkung vom 9. April 2022 aufgehoben.

Amtliche Bekanntmachung Landkreis Barnim

Tierseuchenallgemeinverfügung

 

 

 

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