Informationen zur Grundsteuerreform
Das Grundsteuerreformgesetz regelt die Erhebung der Grundsteuer B neu. Grundstückeigentümer müssen demnächst aktiv werden.
Die Erhebung der Grundsteuer basiert bisher auf Einheitswerten vom 01.01.1935 (Ostdeutschland) bzw. vom 01.01.1964 (Westdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die bisherigen Regelungen zur Einheitsbewertung als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, da Anzahl und Ausmaß der Wertverzerrungen dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Mit dem Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019 wird eine Neuregelung zur Bewertung von Grundstücken geschaffen, die auch das Land Brandenburg ab dem 01.01.2025 zur Anwendung bringen wird.
Das derzeitige Verfahren bleibt erhalten, jedoch erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke auf Basis der an das Finanzamt in Form einer Grundsteuerwerterklärung übermittelten Daten.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.
Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2021 online abgegeben werden.
Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben
Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung
Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de)
Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren).