Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung

Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu sind die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide.

Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter www.uvp-verbund.de/bb zur Verfügung.

Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Zur Zeit gibt es keine öffentlichen Auslegungen.



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