Wichtige Erinnerung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Wie bereits im Schorfheidekurier vom 20.09.2024 und auch in anderen Medien veröffentlicht, müssen künftig alle Hunde gem. § 2 der neuen Hundehalterverordnung beim Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide ordnungsbehördlich angemeldet werden. Hierbei sind die Rasse, das Wurfdatum sowie die Farbe des Hundes und die unveränderliche Nummer des Mikrochips mitzuteilen und auf Anforderung erforderliche Nachweise zu erbringen.

Gem. § 19 Abs. 1 der Hundehalterverordnung tritt § 16 Abs. 1 Nr. 5 und 6 am 01. Februar 2025 in Kraft, sodass dann eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 16 Abs. 2 HundehV mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Alle Anmeldungen, die bis zum 31.01.2025 im Ordnungsamt der Gemeinde eingehen, werden gebührenfrei bearbeitet. Ab dem 01. Februar 2025 müssen für Anmeldungen Gebühren in Höhe von  mindestens 15,-€ erhoben werden.

Das Anzeigeformular ist hier verfügbar oder kann auch gern als pdf-Datei oder in Papierform zugesandt werden. Ansprechpartner im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung sind unter Tel. 03335/453442 oder per E-Mail an sicherheit-ordnung01@gemeinde-schorfheide.de zu erreichen.