Städtebauliches Leitbild für die Gemeinde Schorfheide
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschloss am 28. Juni 2023 das städtebauliche Leitbild für die Gemeinde Schorfheide mit Selbstbindungswirkung als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes. In der Zeit vom Dezember 2020 bis Mai 2023 erarbeitete die S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH das städtebauliche Leitbild für die Gemeinde Schorfheide.
Bei der Erstellung wurden die politischen Vertreter der Gemeinde sowie die Bevölkerung mehrfach eingebunden und aktiv beteiligt. Die Ergebnisse wurden in der 26. Sitzung des Bauausschusses am 11. Oktober 2022 in Finowfurt öffentlich vorgestellt.
Das städtebauliche Leitbild wurde für das gesamte Gemeindegebiet und bezogen auf die einzelnen neun Ortsteile erstellt und gibt somit einen Überblick über die individuellen Entwicklungsbedarfe und -möglichkeiten. Das städtebauliche Leitbild bildet eine Argumentations- und Entscheidungsgrundlage, die insbesondere Politik und Verwaltung dabei unterstützen soll, die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vorausschauend und nachhaltig zu steuern. Das städtebauliche Leitbild ist demnach insbesondere im Zuge der Flächennutzungsplanung sowie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen zu berücksichtigen.
Je nach fortschreitender Flächenentwicklung sowie sich ändernden Rahmenbedingungen ist das städtebauliche Leitbild auf eine Fortschreibung angelegt, um als Gemeinde frühzeitig auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Eine grundlegende Evaluierung/Fortschreibung des städtebaulichen Leitbilds wird spätestens zum Ablauf des Planungshorizonts des aktuellen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg im Jahre 2029 empfohlen.
Zudem empfiehlt das städtebauliche Leitbild die Erstellung weitergehender konkreter Entwicklungskonzepte, insbesondere eines integrierten Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK), das auf Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele für die Gemeinde und ihre neun Ortsteile weiter konkretisiert und definiert. Ableitend daraus lassen sich letztendlich Maßnahmen für die künftige Gemeindeentwicklung mit Politik und Bevölkerung diskutieren und entwickeln, die zur Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung nachhaltiger gemeindlicher Strukturen beitragen. Ein IGEK dient mit einem Planungshorizont von i. d. R. ca.15 Jahren als Handlungsrahmen für Gemeinden und ist darüber hinaus Voraussetzung für die Akquirierung von Fördermitteln verschiedener Fördermittelgeber. Ebenfalls kann selbst die Erstellung eines IGEKs bereits förderfähig sein.
Mit dem politischen Beschluss der Gemeindevertretung wird gewährleistet, dass das städtebauliche Leitbild im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) maßgebend für die künftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Schorfheide ist. Der im Konzept verankerte Flächenkatalog mit den darin enthaltenden Priorisierungen sowie die Handlungsempfehlungen sind gleichzeitig Handlungsleitfaden für die öffentliche Verwaltung sowie Anregung und Hilfestellung für private Akteurinnen und Akteure zur zielgerichteten Bündelung ihrer Aktivitäten in der Gemeinde Schorfheide.
Download: