Laubabfuhr von Straßenbäumen
In einigen Straßen der Gemeinde Schorfheide mit besonders großen Laubbäumen übernimmt der Bauhof der Gemeinde Schorfheide die Laubabfuhr. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß Satzung über Straßenreinigung, Grünflächenpflege und Winterwartung Grundstückseigentümer für die Entsorgung von Laub, welches durch Straßenbäume anfällt, selbst verantwortlich sind.
Eine Ausnahmeregelung für die Abholung der Laubsäcke gilt für nachfolgende Straßen. Die Abholung durch den Baubetriebshof beginnt ab dem 4. Oktober. In allen anderen Straßen und Wegen der Gemeinde Schorfheide erfolgt keine Entsorgung der am Straßenrand stehenden Laubsäcke.
Die Laubabholung erflolgt:
Ortsteil Finowfurt
Ahornstraße, Biesenthaler Str. (bis Bahnhof), Im Schulzenplan, Kastanienallee, Triftstraße, Werbelliner Straße, Hauptstraße (Kirche bis Marienwerderstr.), Jugendheimstraße 16?16a, Lehnschulzenstr. 27
Ortsteil Lichterfelde
Eberswalder Straße, Steinfurter Allee, Steinfurter Straße, Joachimsthaler Chaussee, Anna-Karbe-Weg 5 und 6, Koppelweg/Wiesenweg
Ortsteil Groß Schönebeck
Bahnhofstraße, Schlufter Straße, Kastanienweg, Liebenwalder Straße 7 und 8
Ortsteil Werbellin
Werbelliner Dorfstraße
Ortsteil Klandorf
Klandorfer Dorfstraße