Ehrenamtliche Schöffen für Gerichte gesucht

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Schorfheide insgesamt sieben Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eberswalde und Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Das Bewerbungsformular können Sie hier herunterladen und ausfüllen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie sollten kommunikations- und dialogfähig sein.

Interessenten bewerben sich bitte für das Schöffenamt bis zum 29.03.2018 bei der Gemeinde Schorfheide, Hauptamt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide, (Tel.: 03335 453413). Das Formular finden Sie im Schorfheidekurier 1-2018.

Das Bewerbungsformular können Sie auch hier herunterladen und ausfüllen.

Schlagzeilen


Suche in den Seiten

Veranstaltungen

März - 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  01 02 03
04 05 06 07 08 09 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 29 30 31